Autorisierung eines Interviews der Rheinischen Post mit Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach durch das BMG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit das Interview der "Rheinischen Post" mit dem Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach mit der durch Letzteren im Nachhinein auf Twitter hin zu "Studien zeigen mittlerweile sehr deutlich, dass die Betroffenen es häufig mit einer Immunschwäche zu tun haben, deren Dauer wir noch nicht kennen" relativierten Eigenaussage "Mehrere Corona-Infektionen können zu einer unheilbaren Immunschwäche führen" (vgl. jeweils www.welt.de/politik/deutschland/article243368037/Lauterbach-rudert-nach-Interview-zurueck-und-verweist-auf-technischen-Fehler.html und https://rp-online.de/politik/deutschland/karl-lauterbach-im-interview-sorge-vor-mehreren-corona-infektionen_aid-83321569) vor Veröffentlichung so autorisiert, und wenn ja, bzw. wenn der "technische Übertragungsfehler" dem Bundesministerium für Gesundheit anzulasten ist (vgl. Bundesminister Lauterbach auf Twitter: "Es gab einen technischen Übertragungsfehler im BMG", DIE WELT, weiter oben), in welchen Aspekten der Übertragung des Interviews als solche ist dieser Fehler in der Mitte des Bundesministeriums für Gesundheit vor endgültiger Veröffentlichung zustande gekommen?