Automatisierter Zugriff auf die im Personalausweisregister und im Passregister gespeicherten Lichtbilder seit Juli 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie oft haben die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz seit dem 15. Juli 2017 automatisiert auf die im Personalausweisregister und im Passregister gespeicherten Lichtbilder zugegriffen, wie es den genannten Behörden im Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises nunmehr erlaubt ist, und sofern diese Möglichkeit technisch oder organisatorisch noch nicht umgesetzt ist, welche Anstrengungen unternehmen die einzelnen Behörden jeweils hierzu?