Automatische Aktivierung der elektronischen Patientenakte durch die Krankenkassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung zur Übermittlung der Impf- bzw. Genesenennachweise in die elektronische Patientenakte (ePA) plant, die ePA durch die Krankenkassen automatisch zu aktivieren, sofern die betroffene Person nicht aktiv widerspricht ("opt-out"), wofür das initiale Schlüsselmaterial der Versicherten den Krankenkassen zur Verfügung gestellt würde, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der entsprechenden Bewertung des GKV-Spitzenverbandes, wonach "durch unhaltbare Fristsetzungen, eine überstürzte und schlecht kommunizierte Opt-Out-Lösung sowie die Verknüpfung der Meldung des Impfstatus mit Sanktionsmaßnahmen für Versicherte bei Nichterfüllung der Impfpflicht […] dem ePA-Projekt erheblicher und bleibender Schaden zugefügt [würde]. Die Information über den Impfstatus in der ePA ergäbe auch keinen erkennbaren Mehrwert." (Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 18. März 2022 zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG), S. 4 f.; bitte begründen)?