Autobahnprivatisierungen im Grundgesetz ausschließen
Vorlage eines Entwurfs zur Neufassung Art. 90 Grundgesetz zum umfassenden Schutz der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen vor Privatisierung: Ausschluss einer zivilrechtlichen Übertragung des Eigentums an Bundesfernstraßen und an einer etwaigen Bundesautobahngesellschaft (insb. Privatisierungen in Form von mittelbaren Beteiligungen an der Gesellschaft, in Form von unwirtschaftlichen Formen der Fremdkapitalaufnahme sowie funktionale Privatisierungen nach dem ÖPP-Ansatz)