Auszahlungsproblematik von EU-Direkthilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Handhabung der Auszahlungsproblematik von EU-Direkthilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/landwirtschaft-bauern-hilfen-eu-aerger-verspaetete-hilfen-100.html) durch die Länder in der Bundesrepublik Deutschland (bitte getrennt nach Bundesland mit Darstellung der jeweiligen Zahlungsweisen wie vollständiger Direktzahlung, Teilauszahlung, Vorschusszahlung oder Korrekturzahlungen)?<br /> <br /> Inwiefern ist es bezüglich der aktuellen Auszahlungsproblematik von EU-Direkthilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/landwirtschaft-bauern-hilfen-eu-aerger-verspaetete-hilfen-100.html) zutreffend, dass seitens des Bundes oder der EU enggefasste Vorgaben für den Bereich von Teilauszahlungen, welche nach der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 grundsätzlich möglich wären, speziell an das in Sachsen zuständige Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft gemacht wurden?