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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-322188

Auszahlungskonditionen bei Elementarschadenversicherungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass öffentlich-rechtliche Vorgaben dazu führen, dass bei einem Schadensfall im Bereich der Elementarschadenversicherung (z. B. Hochwasser) die Versicherungssumme in der Regel nur dann vollständig ausgezahlt wird, wenn das zerstörte Wohneigentum am selben Standort wiederaufgebaut wird (bitte begründen), und inwiefern gelten andere Bedingungen für den Wiederaufbau bzw. Neubau an anderer Stelle, wenn staatliche Hilfsprogramme teilweise oder vollständig bei der Schadensregulierung unterstützen (bitte begründen)?