Auszahlungen an Kraftwerksbetreiber im Rahmen der Sicherheitsbereitschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe (bitte nach Kraftwerken aufgeteilt angeben) wurden bislang Gelder im Rahmen der Sicherheitsbereitschaft nach Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes zur Änderung des § 13g des Energiewirtschaftsgesetzes an die Kraftwerksbetreiber ausgezahlt, und welche konkreten Leistungen wurden dafür von den Betreibern erbracht?