Auszahlung von Bezügen der Altersteilzeit an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des insolventen Unternehmens Schlecker
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang Bezüge im Rahmen der Altersteilzeit des Unternehmens Schlecker nach der Insolvenz den ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verwehrt wurden, obwohl nach § 8a des Altersteilzeitgesetzes Bezüge der Altersteilzeit gegen Insolvenz abgesichert werden müssen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Schlecker, die sich zum Zeitpunkt der Insolvenz in Altersteilzeit befunden haben, bei der Arbeitsagentur vorstellig werden mussten, obwohl dies im Rahmen der Altersteilzeit nicht vorgesehen ist?