Auszahlung des Kindergeldes über das Lohnsteueraufkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund wird das Kindergeld direkt aus dem Lohnsteueraufkommen entnommen und über die Familienkassen ausbezahlt, statt über den Bundeshaushalt (zum Beispiel über den Einzelplan 17) ausgezahlt zu werden, und sieht die Bundesregierung darin nicht den Nachteil, dass die Leistungen für Familien nicht ausreichend gewürdigt werden können, da die Gesamthöhe des bezahlten Kindergelds in einem Nebenhaushalt "verschwindet"?