Auszahlung der so genannten Ghettorenten rückwirkend zum Jahr 1997
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sieht die Bundesregierung Bedarf, nach den Urteilen des Bundessozialgerichts von Februar 2012 zu den „Ghettorenten“ durch gesetzgeberische oder untergesetzliche Maßnahmen zu erreichen, dass der im Jahr 2002 bei Verabschiedung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto zum Ausdruck gebrachte einvernehmliche Wille aller Fraktionen des Deutschen Bundestages, für NS-Opfer, die in Ghettos gearbeitet haben, die Renten rückwirkend zum Jahr 1997 auszuzahlen, doch noch umgesetzt wird, und welche Initiativen will sie hierzu ergreifen?