Auszahlung der Hilfeleistungen im Rahmen der Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Rechnet die Bundesregierung damit, dass die finanziellen Hilfeleistungen im Rahmen der staatlichen Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bis zum 30. April 2021 an die Antragsteller ausgezahlt sein werden, und falls nicht, welche Maßnahmen sollen für die Unternehmen gelten, die noch auf Auszahlungen warten und vom Auslaufen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht betroffen sind (§ 1 Absatz 3 Satz 1 des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes – COVInsAG)?