Auszahlung der Energiepreispauschale an Empfänger von Anpassungsgeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann erhalten Empfänger und Empfängerinnen von Anpassungsgeld in den mitteldeutschen Kohlerevieren die Energiepreispauschale, die weder als Bezieher von Erwerbsminderungsrente, Witwenrente noch als geringfügig Beschäftigte oder selbständig Tätige bei der Auszahlung berücksichtigt worden sind, und warum soll dieser Anspruch nicht begründbar und die Personengruppen nicht feststellbar sein (Antwort-Mail des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Bürgerdialog, Vorgang ID: T81343666801), obwohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seit vielen Wochen mit Hochdruck daran arbeiten, nachdem der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages die Bundesregierung dazu aufgefordert hatte, den Nachteil für diese Personengruppe endlich auszugleichen?