Auswirkungen von Petitionsverfahren auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Bundesländern hat nach Kenntnis der Bundesregierung bei anstehenden aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ein Petitionsverfahren aufschiebende Wirkung, und in welchen Ländern hat die Befassung der Härtefallkommission aufschiebende Wirkung (siehe Drucksache 19/3720 des Hessischen Landtags)?