Auswirkungen eines ungeregelten Brexits auf bestimmte Luftverkehrsunternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Airlines unter Aufsicht des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) wären nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund ihrer Eigentümer-struktur im Falle eines harten Brexits von einem Entzug der Start- und Landerechte betroffen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Sicherstellung von betroffenen Flügen auch nach einem Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union?