Auswirkungen eines nationalen Exportverbots von Pflanzenschutzmitteln auf die internationalen Handelsströme
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung ihre Annahme, ein nationales Exportverbot von Pflanzenschutzmitteln, die aus Umwelt- und Gesundheitsgründen in der europäischen Union verboten sind, dürfte eine Auswirkung auf die Handelsströme haben und keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit dieser Mittel haben (Antwort auf meine Mündliche Frage 36 in der Fragestunde am 27. Januar 2021, Plenarprotokoll 19/205), und auf welcher Grundlage oder Quellen basiert die Annahme?