Auswirkungen eines Gerichtsurteils des EuGH auf die Rückführung von Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit folgt nach Auffassung der Bundesregierung aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2018 in der Rechtssache C-181/16 („Gnandi“) ein praktischer bzw. rechtlicher Änderungsbedarf in Bezug auf Deutschland, soweit Rechtsmittel in Bezug auf eine Rückkehrentscheidung keine automatische aufschiebende Wirkung haben (vgl. www.asyl.net/view/detail/News/anmerkung-zum-eugh-urteil-gnandi-online-umfassender-rechtsschutz-im-asylverfahren/, bitte nachvollziehbar begründen), und inwieweit bestehen diesbezüglich gegebenenfalls unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bzw. dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gegebenenfalls die unterschiedlichen Positionen unter Berücksichtigung der Frage der Federführung zur Umsetzung der genannten Entscheidung darstellen)?