Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zur Anrechnung ausländischer Steuern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können sich Steuerpflichtige direkt auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 28. Februar 2013, C-168/11) bezüglich der Anrechnung ausländischer Steuern beziehen und abweichend von § 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes den Höchstbetrag durch eine Verhältnisrechnung mit Bezug zum versteuernden Einkommen, anstatt wie bisher zur Summe der Einkünfte ansetzen, und welche Änderungen des nationalen Einkommensteuerrechts in Bezug auf das Urteil erwägt die Bundesregierung?