Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallbehandlung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Rechnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Bundessozialgerichtes (BSG) bezüglich der Schlaganfallbehandlung (Az.: B 1 KR 38/17 R und B 1 KR 39/17) damit, dass sich als Konsequenz Krankenhäuser aus der Schlaganfallversorgung aufgrund mangelnder Möglichkeiten einer kostendeckenden Abrechnung für die Behandlung von Patienten mit Schlaganfällen zurückziehen werden, so wie es Fachgesellschaften (vgl. Ärzte Zeitung online vom 3. Juli 2018) und Krankenhausvorstände (vgl. Fränkische Landeszeitung vom 25. August 2018) befürchten, und wenn ja, plant die Bundesregierung gesetzgeberische Vorhaben, um die Versorgung von Patienten mit Schlaganfall sicherzustellen?