Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofs zu Anfechtungshandlungen des Insolvenzverwalters
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2012, Az. IX ZR 3/12, mit dem die Erfolgsaussichten für Anfechtungshandlungen des Insolvenzverwalters – insbesondere durch eine Verschiebung der Beweislast für eine nur vorübergehende Zahlungsunfähigkeit auf den Gläubiger – verbessert wurden, erwartet die Bundesregierung einerseits im Hinblick auf die geschaffene Rechtsunsicherheit für Altfälle und andererseits im Hinblick auf die Volkswirtschaft, und sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Korrekturbedarf?