Auswirkungen des Polbud-Urteils des EuGH auf das deutsche Modell der Arbeitnehmermitbestimmung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Polbud-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=195941&pageIndex =0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1) eine Schwächung des deutschen Modells der Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet, weil demnach Unternehmen ohne Verlagerung des Firmensitzes die Rechtsform wechseln und sich so der verpflichtenden Arbeitnehmereinbindung im Aufsichtsrat entziehen können, und welche Maßnahmen (wie beispielsweise die Erlassung eines Mitbestimmungserstreckungsgesetzes) erwägt die Bundesregierung zur Verteidigung des gegenwärtigen Mitbestimmungsmodells?