Auswirkungen des GKV-Finanzierungsgesetzes in der Kabinettsbeschlussfassung auf § 32 Abs. 4 SGB XII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Würde sich – gesetzt den Fall, das GKV-Finanzierungsgesetz tritt in der Fassung des Kabinettsbeschlusses in Kraft – § 32 Absatz 4 SGB XII wegen der darin enthaltenen Formulierung „in der ab dem 01.01.2009 geltenden Fassung“ auf einen quasi konservierten, historischen § 242 SGB V beziehen oder auf den dann geltenden neuen § 242 SGB V nach GKV-Finanzierungsgesetz?