Auswirkungen des Bündnisses für Nachhaltige Textilien und Mitgliedschaftskriterien
Originaltext der Frage(n):<br /> Ist die Tatsache, dass die Organisation "Humana People to People Deutschland e. V.", die im Jahr 2009 als erste Organisation überhaupt vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), nicht als Entsendeorganisation für das Weltwärts-Programm des BMZ anerkannt wurde (www.faz.net/aktuell/politik/freiwilligendienste-ohne-humana-in-die-welt-1769203.html), nun Teil des "Bündnis[ses] für Nachhaltige Textilien" ist, darauf zurückzuführen, dass für eine Mitgliedschaft im Textilbündnis nicht die im BMZ üblichen Kriterien für die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen angelegt werden, und von welcher Annahme ausgehend glaubt die Bundesregierung, dass das Textilbündnis – insbesondere in Bezug auf Unternehmen – die notwendige Breitenwirkung entfaltet, da sich diese "am Markt erklären müssen" (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/entwicklungsministers-gerd-mueller-textilbuendnis-gegen-hungerloehne-in-bangladesch-13212683.html), obwohl ein Großteil der Unternehmen, die an der Entwicklung der Initiative mitgewirkt haben, ihre Beteiligung am Bündnis verweigerten und bislang nur Unternehmen an der Initiative beteiligt sind, die ohnehin hohe Sozial- und Umweltstandards erfüllen (www.stuttgarterzeitung.de/inhalt.soziale-standards-fuer-kleidertextilbuendnis-ohne-wirtschaft.ad5fc519-0fa8-459f-af92-bcfc96c43df8.html)?