Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 auf das Asylbewerberleistungsgesetz
Mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundleistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes nach der im Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010 geforderten Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit realitätsgerechter Bedarfsermittlung und nachvollziehbarem Berechnungsverfahren bei der Leistungsfestsetzung für Hilfsbedürftige und Kinder von Leistungsberechtigten, Schlussfolgerungen und gesetzgeberischer Handlungsbedarf