Auswirkungen des Artikels 9 der DSGVO auf die Ausübungserlaubnis für Heilpraktiker
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sieht die Bundesregierung die Ausübungserlaubnis für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker durch den Wortlaut des Artikels 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefährdet, sofern keine zusätzliche Erlaubnis zu einer Verarbeitung von Gesundheitsdaten auch ohne Erfordernis des Berufsgeheimnisses erteilt wird, und welche Änderungen der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften hält die Bundesregierung ggf. für erforderlich, um ein befürchtetes faktisches Berufsausübungsverbot für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (vgl. z. B. https://sozialeunion.de/dsgvo/) zu verhindern?