Auswirkungen des § 6a des Bundesjagdgesetzes zur Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen des im Jahr 2013 eingefügten § 6a des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) zur Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen (beispielsweise Anzahl der Anträge, Anzahl und Begründung der Ablehnung, Gesamtfläche der befriedeten Grundstücke in den einzelnen Bundesländern), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, z. B. hinsichtlich der Auswirkung auf die Bejagung der angrenzenden Fläche?