Auswirkungen der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Zulässigkeitsprüfung auf das Asylverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Sorge von Amnesty International (www.amnesty.de/files/Amnesty-Positionspapier-Dublin-IV-September2016.pdf), vom Förderverein PRO ASYL e. V. (www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/Stellungnahme_Dublin-IV-PRO-ASYL.pdf) und anderen Menschenrechtsorganisationen, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zulässigkeitsprüfung den Zugang zu einem fairen, effizienten und individuellen Asylverfahren für Schutzsuchende massiv behindern könnten und direkt oder indirekt zu Refoulement-Verstößen führten, und wenn ja, wie setzt sie sich auf europäischer Ebene gegen die Einführung der Zulässigkeitsprüfung ein?