Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention auf § 35a SGB VIII
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Auswirkungen auf § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch, und inwieweit sieht die Bundesregierung bei dieser Regelung Änderungsbedarf?