Auswirkungen der Reformen beim Unterhaltsvorschussgesetz auf den SGB II-Leistungsbedarf
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Kinder und ihre Mütter/Väter (bitte getrennt angeben für Kinder und Eltern) wären nach Erkenntnissen der Bundesregierung aufgrund der am 16. November 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen Reformen beim Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG – Ausweitung der Bezugsdauer auf die Volljährigkeit und Abschaffung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/unterhaltsvorschuss-fuer-alleinerziehende/112560) nicht mehr auf SGB II-Leistungen angewiesen?