Auswirkungen der Reform der Psychotherapeutenausbildung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Umfasst die Refinanzierung nach der Bundespflegesatzverordnung der in der Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossenen 1.000 Euro Vergütung für die Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ausbildung (PiA) während der praktischen Tätigkeit I auch die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung, und haben nach Ansicht der Bundesregierung die PiA – vor dem Hintergrund, dass mindestens 40 Prozent der von den Krankenkassen zur Krankenbehandlung an die Instituts-Ambulanzen gezahlte Vergütung an die Aus- oder Weiterbildungsteilnehmer weiterzuleiten sind – einen Anspruch auf transparente Darlegung, wie sich ihre Vergütung in der praktischen Ausbildung an den anerkannten Ausbildungsinstituten, zusammensetzt (www.aerzteblatt.de/nachri chten/106336/Reform-der-Psy%C2%ADcho%C2%ADthera%C2%ADpeuten%C2%ADaus%C2%ADbildung-verabschiedet; bitte begründen)?