Auswirkungen der Reform der Arbeitnehmerüberlassung auf gemeinnützige Einrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auswirkungen hat die geplante Reform der Arbeitnehmerüberlassung auf gemeinnützige Einrichtungen, die unter die Erlaubnispflicht des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung fallen, aber nicht gewinnorientiert Leiharbeit nutzen, um beispielsweise behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, und wie wird sichergestellt, dass die Höchstüberlassungsdauer länger andauernde Integrationsbemühungen nicht behindert?