Auswirkungen der Neubewertung des Afghanistaneinsatzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche praktischen Auswirkungen hat die vom Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, in Wildbad Kreuth in Aussicht gestellte Neubewertung der Bundesregierung, die Bundeswehr befinde sich in Afghanistan in einem „bewaffneten nicht internationalen Konflikt“, auf den Einsatz des deutschen ISAF-Kontingents, und wann soll hierüber eine Entscheidung im Kabinett getroffen werden?<br /> <br /> Macht diese in Aussicht gestellte Neubewertung der Bundesregierung unter Einbeziehung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes eine Neufassung des Bundestagsmandats notwendig, und welche Rechtswirkungen für die juristische Beurteilung militärischer Maßnahmen in Afghanistan hat dies zur Folge?