Auswirkungen der Listung Kubas als Terrorunterstützer durch die USA auf den bilateralen Handel mit Kuba
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen (direkt und indirekt) der am 12. Januar 2021 durch die USA erfolgten Listung Kubas als staatlicher Terrorunterstützer (State Sponsors of Terrorism) auf den bilateralen Handel zwischen Deutschland und Kuba, vor dem Hintergrund, dass in der von der Bundesregierung unterstützten Erklärung des EU-CELAC-Gipfels festgestellt wird, dass die Einstufung und Beibehaltung Kubas auf der US-Terrorliste zu Hindernissen für internationale Finanztransaktionen mit der Insel geführt hat (ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/statement_23_3924), und setzt sich die Bundesregierung gegenüber den USA dafür ein, Kuba von der Liste staatlicher Terrorunterstützer zu streichen, vor dem Hintergrund, dass die EU-CELAC-Staaten in selbiger Erklärung, unter Bezugnahme auf die Resolution A/77/7 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 3. November 2022 über die Notwendigkeit der Aufhebung des Wirtschafts-, Handels- und Finanzembargos gegen Kuba, ihre Ablehnung gegenüber Gesetzen und Verordnungen mit extraterritorialer Wirkung zum Ausdruck gebracht haben, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?