Auswirkungen der Höchstüberlassungsdauer auf Leiharbeitnehmer im Rahmen der Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Führt die im Gesetzentwurf zur Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in § 1 geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten bezogen auf den einzelnen Leiharbeitnehmer dazu, dass im Betrieb des Entleihers einzelne Arbeitsplätze zeitlich unbegrenzt mit wechselnden – oder mit einer Pause von drei Monaten wieder mit den gleichen – Leiharbeitnehmern besetzt werden können, und bedeutet das, dass wenn immer wieder der gleiche Leiharbeitnehmer dort mit einer dreimonatigen Pause anfängt, dass dieser dann durch dieses Verfahren dauerhaft von Equal Pay ausgeschlossen ist?