Auswirkungen der Gerichtsentscheidung zum Durchgriffsverbot auf Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 2020 (Az.: 2 BvR 696/12) bezüglich des Durchgriffsverbots bzw. unzulässiger Aufgabenerweiterung nach Auffassung der Bundesregierung Konsequenzen für die diversen Vorhaben der Bundesregierung im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII; insbesondere Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung und Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, bitte jeweils detailliert begründen und ausführen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?