Auswirkungen der geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes auf den Familiennachzug
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung mit Inkrafttreten der geplanten Änderung zum Aufenthaltsgesetz (Bundestagsdrucksache 19/439) den Familiennachzug im Rahmen der Dublin-Verordnung zu den 1 000 Fällen monatlich zu zählen, und wie sind etwaige daraus resultierende Deckelungen des Familiennachzugs mit Deutschlands EU-rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der Dublin-Verordnung zu vereinbaren?