Auswirkungen der erweiterten Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wirkt sich die Erweiterung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (vgl. Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. November 2016 unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html) durch die Überarbeitung des bisherigen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Januar 2014 durch das neue Schreiben vom 9. November 2016 fiskalisch aus (volle Jahreswirkung), und mit welchen Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung in den Kassenjahren 2016 bis 2020 infolge der Steuerermäßigung nach § 35a EStG (bitte differenziert nach Steuerarten und Steuergläubigern angeben)?