Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-60945

Auswirkungen der Einführung eines Mindestabstands von Windenergieanlagen zu Wohnbauflächen

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Berechnungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadtund Raumforschung zu den Auswirkungen der Einführung eines Mindestabstands von Windenergieanlagen zu Wohnbauflächen von 2 000 Metern in Bayern (siehe &quot;Die 0,86-Prozent-Klausel&quot; in Süddeutsche Zeitung vom 21. Mai 2014) auf der Grundlage der von der Bundesregierung geplanten Einführung einer Länderöffnungsklausel (siehe Bundestagsdrucksache 18/1310), und wie kann nach Informationen der Bundesregierung im Falle der Einführung einer identischen Abstandsregelung in einem oder mehreren Bundesländern das jährliche Ausbauziel von 2 500 MW installierter Leistung Windenergie an Land bis zum Jahr 2025 (siehe Bundestagsdrucksache 18/1304, Artikel 1 § 3) erreicht werden?</p> <p>Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die von der Landesregierung Bayern geplante Einführung einer Abstandsregelung von Windenergieanlagen zu Wohnbauflächen von 2 000 Metern auf Grundlage der Länderöffnungsklausel gemäß der Bundestagsdrucksache 18/1310 den Ausbau der Windenergie in Bayern bremsen wird (bitte unter Angabe der für Windenergienutzung noch zur Verfügung stehenden Fläche, geringerer Anzahl von Windenergieanlagen und installierter Leistung), und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen einer möglichen Einführung eines Mindestabstands von Windenergieanlagen zu Wohnbauflächen von 2 000 Metern in anderen Bundesländern vor (bitte unter Angabe der für Windenergienutzung noch zur Verfügung stehenden Fläche, geringerer Anzahl von Windenergieanlagen und installierter Leistung)?</p> <p>Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Einführung einer Länderöffnungsklausel gemäß der Bundestagsdrucksache 18/1310 in die Planungshoheit der Kommunen eingreift, wie von den Kommunalen Spitzenverbänden in ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung vom 21. Mai 2014 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ausgeführt (siehe Ausschussdrucksache 18(16)58-A), und wenn nein, warum nicht?</p>