Auswirkungen der Aufhebung der Sozialversicherungspflicht für Teilnehmer praxisintegrierter Studiengänge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Aufhebung der Sozialversicherungspflicht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an so genannten praxisintegrierten Studiengängen (siehe Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit vom 5. Juli 2010 als Reaktion auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. Dezember 2009), und liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, wie viele (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) von dieser seit dem 1. Oktober 2010 geltenden Neuregelung betroffen sind bzw. in Kürze davon betroffen sein werden?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Kritik, beispielsweise der IG Metall, dass durch diese Regelung eine Ungleichbehandlung ausbildungs- und praxisintegrierter dualer Studiengänge im Sozialrecht entsteht, und wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass den Betroffenen trotzdem eigene Ansprüche in den Sozialversicherungen, insbesondere in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, entstehen?