Auswirkungen der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf den organisierten Sport
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auswirkungen wird aus Sicht der Bundesregierung das am 1. April 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze (BGBl. Teil I Nr. 8 vom 28. Februar 2017, S. 258), insbesondere der Artikel 2 mit der Einfügung eines § 611a "Arbeitsvertrag" in das BGB für den organisierten Sport haben, und inwieweit wird das Gesetz helfen, die bestehende Unsicherheit bei Sportvereinen zur Frage, wann ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, zu beseitigen?