Auswirkungen der Änderung des § 30a des Luftfahrtgesetzes auf die Wehrtechnische Dienststelle 61
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auswirkungen hat der im Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/6988) vorgeschlagene neue § 30a LuftVG auf die Zuständigkeiten und die künftige Tätigkeit der Wehrtechnischen Dienststelle 61 sowie auf deren Möglichkeiten, militärischen Luftfahrzeugen im Zweifel eine Zulassung zu verweigern?