Auswirkung eines zusätzlichen Feiertags auf die Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was würde aus Sicht der Bundesregierung die Einführung eines zusätzlichen Feiertags, wie sie laut Presseberichten (vgl. u. a. DIE WELT vom 21. November 2017) in einigen Bundesländern erwogen wird, für die Aufteilung der Beiträge zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zur sozialen Pflegeversicherung mit Blick auf den Paragrafen 58 SGB XI in dem entsprechenden Bundesland bedeuten?