Auswirkung einer positiven Sozialprognose auf Strafumfang und Aufenthaltsstatus eines Ausländers
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hält es die Bundesregierung für migrations- und sicherheitspolitisch angezeigt und rechtssystematisch kohärent, aus einer positiven Sozialprognose, die Voraussetzung für die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung ist (vgl. § 56 des Strafgesetzbuches) darauf zu schließen, dass der weitere Aufenthalt eines Ausländers eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt (vgl. Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, Bundestagsdrucksache 18/4097, S. 49, "negative Prognose"), sodass infolgedessen eine Bewährungsstrafe unter Umständen ein Ausweisungsinteresse begründet?