Auswirkung der Verlängerung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird sich die Verlängerung der Zurechnungszeit um einen Monat auf den Zahlbetrag der Rente bei einem Versicherten auswirken, der vor Vollendung des 60. Lebensjahres auf Grundlage von 45 Entgeltpunkten in eine Erwerbsminderungsrente<br /> geht, und wie würde sich dies auf Grundlage einer Rentenanwartschaft von 40 bzw. 30 Entgeltpunkten darstellen?