Auswirkung der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
<span>Vorgelegter Entwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes: Auswirkung der Änderung des Bewertungsverfahrens bei Grund- und Betriebsvermögen, Änderungen bei Freibeträgen und Tarifen, Begünstigungen und Erleichterungen bei Betriebsvermögen (Unternehmensübertragung), durchschnittliche erbschaftsteuerliche Belastung einzelner Vermögen zwischen 50.000 und 50 Mio. Euro bei unterschiedlichen Vermögensarten, jeweils nach aktuellem und geplantem Erbschaftsteuerrecht</span>