Auswirkung der Entscheidung gegen einen Standort des Bundesinstituts für Risikobewertung in Neuruppin
Änderungen der Entscheidungsgrundlage, Verbindlichkeit des Beschlusses der Unabhängigen Föderalismuskommission des Jahres 1992 bei Standortentscheidungen für Bundeseinrichtungen sowie Abweichungen von diesem Beschluss, Möglichkeiten zur juristischen Anfechtung und zu Schadensersatzforderungen, Auswirkungen der Entscheidung und der Aufgabe des FLI-Standortes in Wusterhausen für die Region<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)