Auswirkung der Bewertungsmethodenstetigkeit auf die steuerliche Wahlrechtsausübung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bewertungsmethodenstetigkeit nach § 262 Absatz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs keine Entfaltung auf die steuerliche Wahlrechtsausübung nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat, so dass steuerliche Wahlrechte von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausgeübt werden können, und wie werden künftig „willkürliche“ Wahlrechtsausübungen z. B. bei der Teilwertabschreibung verhindert, die zur steueroptimalen Gestaltung eingesetzt werden (bitte mit Begründung)?