Auswertung von Datenträgern von Flüchtlingen zur Beurteilung des Asylgrunds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Leiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass "mit diesen [Handy-]Daten […] es auch leichter zu beurteilen [wäre], ob die Antragsteller tatsächlich einen Asylgrund haben (www.rp-online.de/politik/deutschland/bamf-chefin-jutta-cordt-asyl-altverfahren-bis-ende-des-fruehjahres-abbauen-aid-1.6725166), und inwiefern wäre dies nach ihrer Auffassung vereinbar mit § 15a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) i. d. F. des Gesetzentwurfs zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Bundestagsdrucksache 18/11546), wonach die Auswertung von Datenträgern nur zulässig sein soll, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers erforderlich ist, und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung?