Auswertung von Asylanhörungen bzw. entsprechenden Anhörungsprotokollen durch Bedienstete deutscher Geheimdienste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wird es auch nach der Abwicklung der Hauptstelle für Befragungswesen eine Auswertung von Asylanhörungen bzw. entsprechenden Anhörungsprotokollen durch Bedienstete deutscher Geheimdienste geben (bitte differenziert beantworten), und inwieweit werden Bedienstete welcher deutschen Geheimdienste auch nach der Abwicklung der Hauptstelle in ausgewählten Fällen Befragungen von Asylsuchenden außerhalb der Anhörung im Asylverfahren bzw. außerhalb des Asylverfahrens vornehmen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung vom 14. April 2014 auf meine Schriftliche Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/1197)?