Auswertung der Medienberichterstattung im Hinblick auf Dienst- oder Staatsgeheimnisse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung bezogen auf den Zeitraum von 2011 bis heute an ihrer Antwort gegenüber dem Deutschen Bundestag vom 18. August 2015 (auf die Schriftliche Frage 25 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf Bundestagsdrucksache 18/5804) fest, dass "die Nachrichtendienste des Bundes und ihre jeweiligen Fachaufsichtsstellen keine systematische Auswertung der Medienberichterstattung im Hinblick auf ihnen anvertraute Dienst- oder Staatsgeheimnisse betreiben. Daher ist die Anzahl von Fällen, in denen Dienst- oder Staatsgeheimnisse in Bezug auf die Nachrichtendienste in Medien veröffentlicht worden sind, nicht bekannt", oder – andernfalls – in wie vielen Fällen be- und verarbeiteten vorgenannte Dienststellen persönliche Daten von Journalistinnen und Journalisten deutscher Medien seit 2011 bis heute sowie gaben solche Daten an andere Journalistinnen und Journalisten weiter (zum Hintergrund siehe Tagesspiegel vom 12. April 2016, www.tagesspiegel.de/themen/agenda/anfragen-der-opposition-so-drueckt-sich-die-regierung-um-die-wahr-heit/13431836.html)?