Auswertung der Medienberichterstattung im Hinblick auf Dienst- bzw. Staatsgeheimnisse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum antwortete die Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/5804 nach der Anzahl der Fälle seit 2010, in denen je Dienst- oder Staatsgeheimnisse einer der Nachrichtendienste (MAD, BfV, BND) bzw. ihrer jeweiligen Fachaufsichtsstellen in Medien veröffentlicht wurden, es gebe keine systematische Auswertung der Medienberichterstattung im Hinblick auf Dienst- oder Staatsgeheimnisse, wenn das Bundeskanzleramt nun – nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Angaben hierzu offenzulegen sind – angibt, dass im Jahr 2015 bis einschließlich Oktober 29 Verstöße gegen die einschlägigen Geheimschutzvorschriften vorlägen, die auf Presseberichte zurückzuführen seien, im Jahr 2014 seien es 16 und im Jahr 2013 sechs gewesen (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/bundesnachrichtendienst-geheimnisverrat-beim-bnd-nimmt-zu/12686288.html vom 7. Dezember 2015), und welche Angaben macht die Bundesregierung nunmehr auch gegenüber dem Parlament zur Anzahl solcher Veröffentlichungen (bitte nach Jahren seit 2005 bis heute aufschlüsseln)?